Wie ist das mit den Kosten?

Gesetzlich Versicherte

Meine Leistungen rechne ich direkt mit der Krankenkasse ab. Es entstehen keine weiteren Kosten.

Selbstverständlich wird jeder einmal krank, das kann man gerade bei Kindern nicht vorhersagen,  eine Absage ist dann nicht immer frühzeitig möglich. Wenn Ihr Kind allerdings schon 1-2 Tage vorm Termin krank ist oder Sie aus anderen Gründen verhindert sind, bitte ich um eine Absage 48 Stunden vorher, ansonsten stelle ich den Termin privat in Rechnung. Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich privat in Rechnung. 

Privatversicherte

Sind Eltern und/ oder das Kind bei einer privaten Krankenkasse versichert, muss vor Therapiebeginn bei der Krankenkasse nachgefragt werden, ob  und in in welchem Umfang die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie im jeweiligen Versicherungstarif enthalten ist. Ich stelle etwa einmal im Monat eine Rechnung aus, die dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden kann. Ich richte mich bei der Abrechnung nach der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und den neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP vom 01.07.2024.

Selbstzahler

Selbstverständlich kann man die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst zahlen. Auch hier richte ich mich bzgl. der Kosten nach der, seit 01.07. 2024 in Kraft getretenen, gemeinsamen Abrechnungsempfehlung und den neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP.

Beihilfe in der Beamtenversorgung

Bei der Beihilfe wird möglicherweise ein Antrag benötigt, den ich selbstverständlich für Sie stelle und den Sie dann bei der Beihilfestelle n einreichen können. Die Kosten werden nach Begutachtung gemeinsam von der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenkasse übernommen.

 
 
 
 
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